Herzlich Willkommen auf der Internetseite der Rechtsanwaltskanzlei "Wirth - Rechtsanwälte"!

 
Seit 1998 vertrauen anspruchsvolle Mandanten in Rechtsfragen auf die Kompetenz der bundesweit tätigen Kanzlei "Wirth - Rechtsanwälte". Wir setzen uns auf der Basis höchster Qualität und mit Leidenschaft für die Rechte unserer Mandanten ein. 

Sie werden bei uns kompetente Beratung und bestmögliche Interessenvertretung erhalten. Wir sind hochspezialisiert, arbeiten wissenschaftlich fundiert und sind Experten auf den von uns bearbeiteten Rechtsgebieten. Eventuell kennen Sie uns bereits aus Veröffentlichungen, Seminaren oder sonstigen Auftritten.

Unser Anspruch ist es, Ihnen mit Ihren individuellen Fragen und Ansprüchen eine umfassende Beratung und Vertretung zu bieten. Das Ziel ist eine möglichst schnelle, effektive und damit auch kostengünstige Lösung Ihrer Probleme

Um Ihr Anliegen in überschaubarer Zeit zur Zufriedenheit lösen zu können, wird bei uns großer Wert darauf gelegt, außergerichtlich zu verhandeln, zu schlichten und konfliktvermeidend zu beraten.

Das Leistungsspektrum der Kanzlei umfasst das gesamte Zivilrecht, mit besonderen Schwerpunkten im Kapitalanlagerecht, Versicherungsrecht, Vermittler- / Beraterrecht, Arzthaftungsrecht, Wettbewerbsrecht / Markenrecht sowie Arbeitsrecht.

In der Kanzlei wird mit modernster Büro- und Kommunikationstechnik gearbeitet. Kommunikation per E-Mail, Fax oder Telefon ist für uns selbstverständlich. Dadurch werden für Sie vor allem "lange Wege" vermieden. Es können, auch durch die Nutzung internetgestützter juristischer Datenbanken, schnelle und gezielte Auskünfte erteilt werden.

Wir vertreten Sie vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland. 



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Aktuelles



23.06.2008

Aus für Versicherungen im Supermarkt!


Durch uns erkämpftes Urteil gegen REWE (u.a. Penny-Märkte) untersagt den Verkauf von Versicherungen im Einzelhandel. Vollständiger Urteilstext abrufbar. mehr...






18.07.2008

EdW / Phoenix


Das Beitragssystem der EdW ist nach unserer Auffassung rechtswidrig. Gleiches gilt auch für die im Zuge der Phoenix-Pleite versandten Sonderbeitragsbescheide.
mehr...






30.07.2008

Akzenta AG


Erneuter Erfolg für Verrmittler vor Gericht mehr...