Pflichtangaben im Geschäftsverkehr
(Stand Februar 2010)
Wir empfehlen bei der Neugestaltung von Geschäftsunterlagen unbedingt
anwaltlichen Beratung, um teure Abmahnungen von Wettbewerbern oder
Bußgelder von Ordnungsbehörden zu vermeiden.
Nachfolgend finden Sie einige Empfehlungen von uns oder aber Adressen von Internetseiten, auf welchen gute Ausführungen nebst Beispielen zu finden sind.
1. Erstinformationen für Kunden
Hierzu finden Sie gesonderte Ausführungen h i e r.
2. Internet-Impressum
Hierzu finden Sie ausführliche Infos h i e r.
3. Visitenkarten
Es gibt hier keine gesetzlichen Vorschriften. Die Möglichkeit des Abdrucks der Erstinformationen ist gegeben und wird von uns empfohlen.
4. E-Mail und Geschäftsbrief
Für beides geltend gleiche Anforderungen. Wo genau die Angaben auf einem Geschäftsbrief stehen müssen ist nicht geregelt. Sie müssen jedoch deutlich lesbar sein. Zu unterscheiden ist bei den erforderlichen Angaben nach der entsprechenden Rechtsform. Eine gute Übersicht finden Sie h i e r.
Sollten Sie sich per Brief oder E-Mail erstmals Kontakt zu einem Kunden aufnehmen, sind selbstverständlich die Erstinformationen nicht zu vergessen.
