Pflichtangaben im Geschäftsverkehr

(Stand Februar 2010)

Wir empfehlen bei der Neugestaltung von Geschäftsunterlagen unbedingt anwaltlichen Beratung, um teure Abmahnungen von Wettbewerbern oder Bußgelder von Ordnungsbehörden zu vermeiden.
 
Nachfolgend finden Sie einige Empfehlungen von uns oder aber Adressen von Internetseiten, auf welchen gute Ausführungen nebst Beispielen zu finden sind.
 
1. Erstinformationen für Kunden
Hierzu finden Sie gesonderte Ausführungen h i e r.
 
2. Internet-Impressum
Hierzu finden Sie ausführliche Infos h i e r.
 
3. Visitenkarten
Es gibt hier keine gesetzlichen Vorschriften. Die Möglichkeit des Abdrucks der Erstinformationen ist gegeben und wird von uns empfohlen.
 
4. E-Mail und Geschäftsbrief
 
Für beides geltend gleiche Anforderungen.  Wo genau die Angaben auf einem Geschäftsbrief stehen müssen ist nicht geregelt. Sie müssen jedoch deutlich lesbar sein. Zu unterscheiden ist bei den erforderlichen Angaben nach der entsprechenden Rechtsform. Eine gute Übersicht finden Sie h i e r.

Sollten Sie sich per Brief oder E-Mail erstmals Kontakt zu einem Kunden aufnehmen, sind selbstverständlich die Erstinformationen nicht zu vergessen.
 


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Aktuelles



20.04.2010

"... quasi Deutschlands oberster Finanzberater."


so die Süddeutsche Zeitung über Rechtsanwalt Norman Wirth in einem Artikel über Falschberatungen in Verbraucherzentralen






05.07.2010

Vermittlerrisiko ACI-Dubai-Fonds


Die Luft wird dünner für ACI-Anleger und damit auch für die Vermittler. Achtung - jetzt keine Fehler machen!
mehr...






15.07.2010

Akzenta AG


Insolvenzverwalter fordert von Kunden und Vermittlern sämtliche Zahlungen der Akzenta AG zurück! mehr...