Registrierung im Vermittlerregister     (01/2009)

 

Zum Jahresende 2008 mussten alle Versicherungsvermittler im Vermittlerregister eingetragen sein. Eng umfasste Ausnahmen existieren.

Nachfolgend geben wir Ihnen, soweit Sie die Registrierung nicht bereits erfolgreich hinter sich gebracht haben, einige Hinweise:


• Neben dem reinen Erlaubnisantrag zur Ausübung der gewerblichen Tätigkeit ist zusätzlich der Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister erforderlich. Ihre zuständige IHK hat die Anträge in der Regel auf der jeweiligen Homepage hinterlegt.


• Für Inhaber einer gewerberechtlichen Erlaubnis (z.B. § 34c GewO) verringert/e sich der Umfang der beizubringenden Nachweise ab 01.09.2008 nur dann, wenn die Erlaubnis nicht älter als 1 Jahr ist (siehe Erläuterungen zum Erlaubnisantrag).


• Polizeiliches Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister muss der IHK vom Bundesjustizamt (BfJ) direkt zugesandt werden (bei Beantragung muss daher die IHK-Anschrift, wie in den Anträgen angegeben, genannt werden).


• Die Bescheinigung eines Versicherungsunternehmens über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung darf nach dem Überarbeitungsentwurf der VersVermV ab dem 01.01.09 nicht älter als drei Monate (bisher 6 Monate) sein und muss im Original (einheitliches Formblatt) vorgelegt werden.


• Wurde nach Erteilung der Erlaubnis eine neue Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen, benötigt die IHK eine erneute Bescheinigung des Versicherers, da Versicherer und Versicherungsnummer im Register hinterlegt sind.


• Gewerbeanzeigen wie beispielsweise An- oder Ummeldungen (in Kopie) müssen aktuelle Daten enthalten, z.B. aktuelle Geschäfts- und Wohnanschrift, Angabe über die Versicherungsvermittlung etc.


• Bei Inanspruchnahme des Bestandsschutzes in der Sachkunde („Alte-Hasen-Regelung“) muss die ununterbrochene Tätigkeit in der Versicherungsvermittlung seit 31.08.2000 bis zur Antragstellung aus den Gewerbeanzeigen erkennbar sein.
Übrigens: Ist aus den Gewerbeanzeigen nicht erkennbar, dass Versicherungen vermittelt wurden, weil beispielsweise im Laufe der Tätigkeit die Bezeichnung des Unternehmensgegenstandes wie Vermögensberater, Makler, Handelsvertreter, Finanzdienstleister usw. geändert wurde, sind auch andere Nachweise möglich (z.B. Provisionsabrechnungen, Arbeitsverträge etc.).
Berlin, 18.11.2008
Dies sollte mit Ihrer IHK im konkreten Fall besprochen werden. In der Regel findet die IHK mit Ihnen Möglichkeiten, um dann im Ergebnis den Bestandsschutz anerkennen zu können.


• Der „BWV-Ausweis“ ohne Urkunde für die erfolgreich absolvierte Prüfung als Versicherungsfachmann-BWV ist von der Verordnung nicht erfasst und darf nicht anerkannt werden.


• Limiteds sind nach Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums verpflichtet, eine Erlaubnis und Registereintragung in Großbritannien zu beantragen. Die Industrie- und Handelskammern wurden aufgefordert, eingehende Anträge zurückzuweisen. Grund ist das in der Vermittlerrichtlinie vorgeschriebene Herkunftslandprinzip. Die britische Aufsichtsbehörde besteht darauf, die EU-Kommission hat das bestätigt.


• Für bereits im deutschen Vermittlerregister eingetragene Limiteds soll es Übergangsbestimmungen geben. Betroffene können ggf. prüfen, ob die mit der GmbH-Reform gebotenen Möglichkeiten eine Alternative sein könnten.


• Bei Versicherungsvermittlung durch Personengesellschaften bestehen hinsichtlich der Erlaubnis und Registereintragung gewerberechtliche Besonderheiten, die sich aus dem Gesellschaftsrecht ergeben.


Erlaubnispflichtig ist jeweils bei der
GbR: jeder geschäftsführende Gesellschafter
oHG: jeder geschäftsführende Gesellschafter
KG: der persönliche haftende Gesellschafter; ausnahmsweise der Kommanditist,
wenn ihm Geschäftsführungsbefugnis eingeräumt
GmbH & Co. KG: die GmbH
Limited & Co. KG: die Limited


Jeder geschäftsführende Gesellschafter muss eine Erlaubnis mit allen Nachweisen und die Registereintragung beantragen.
Bei den persönlich haftenden Gesellschaftern soll ab dem 01.01.2009 auch die Gesellschaft im Register eingetragen werden, für die er tätig ist.

 



 



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