Allgemeines
In dieser Kanzlei sind Kosten kein Tabuthema.
Sie sollen von vornherein wissen, welche Kosten Ihnen für unsere Tätigkeit entstehen könnten. Es wird in der Regel immer möglich sein, bei Übernahme eines Mandates mitzuteilen, welche Kosten entstehen können und oft auch, wie das Risiko der Kostentragung verteilt ist.
Für die einzelnen Tätigkeiten erhält der Anwalt Gebühren. Diese werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Dort ist konkret geregelt, was der Anwalt im einzelnen für die entstehenden Gebühren leisten muß und für welche Leistungen weitere Gebühren entstehen. Vergleichbar ist dies z.B. mit der Gebührenordnung der Ärzte.
Die Höhe der Gebühren ist regelmäßig von dem Wert, der der Angelegenheit zugrunde liegt und von der Art der Tätigkeit (z.B. gerichtliche oder außergerichtliche Klärung) abhängig. In dem RVG werden nach dem Wert sogenannte Gebührenrahmen festgelegt, welche bei der Abrechnung durch den Anwalt eingehalten werden müssen. Damit sind Ober- und Untergrenzen bei den Gebühren bestimmt.
Sollte einmal kein konkreter Wert der Angelegenheit bezifferbar sein, können die Gebühren pauschal abgerechnet werden. Auch hierfür gibt es gesetzliche Vorgaben.
