Spezial: Informationen für Enron-Anleger (Stand 02/2009)
Der US-Konzern Enron gehörte noch bis vor einigen Jahren zu den größten Unternehmen der USA. War der Konzern ursprünglich hauptsächlich als Betreiber von Gaspipelines tätig, wandelte sich das Beschäftigungsfeld nach 1989 hin zum größten Gashändler in den USA und Großbritannien.
Wie sich im Jahr 2001 herausstellte, hatte der Konzern systematisch und in großem Stil Bilanzfälschung betrieben, was letztlich am 02.12.2001 dazu führte, dass das Unternehmen Insolvenz anmelden mußte. Im Januar 2002 wurde die Aktie vom Handel ausgesetzt. Aktien, Anleihen und Optionen tausender Anleger wurden wertlos.
Eine Vielzahl von Zivilklage wie auch von Strafverfahren führten inzwischen zur weitgehenden Aufarbeitung des Falles.
Zwischenzeitlich wurde in den USA eine Sammelklage abgeschlossen. Im Ergebnis können Anleger, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen (s.u.), ihre Schadensersatzansprüche an den Administrator des eingerichteten Entschädigungsfonds in den USA richten. Dort stehen 7,2 Milliarden Dollar zur Verteilung unter den Geschädigten. Bei der Durchsetzung dieser Ansprüche steht Ihnen die Kanzlei "Wirth-Rechtsanwälte" gern zur Verfügung.
Fragen (F) und Antworten (A)
F: Kann ich Ansprüche geltend machen?
A: Wenn Sie Aktien von Enron im Zeitraum zwischen dem 9. September 1997 und dem 2. Dezember 2001 erworben haben, sind Sie berechtigt Ihre Ansprüche anzumelden.
F: Bis wann muss ich den Anspruch anmelden?
A: Die Ansprüche mussten ursprünglich bis spätestens zum 30. April 2008 bei dem Administrator des Entschädigungsfonds in den USA geltend gemacht werden. Die Frist wurde dann bis November 2008 verlängert.
A: Wenn Sie Aktien von Enron im Zeitraum zwischen dem 9. September 1997 und dem 2. Dezember 2001 erworben haben, sind Sie berechtigt Ihre Ansprüche anzumelden.
F: Bis wann muss ich den Anspruch anmelden?
A: Die Ansprüche mussten ursprünglich bis spätestens zum 30. April 2008 bei dem Administrator des Entschädigungsfonds in den USA geltend gemacht werden. Die Frist wurde dann bis November 2008 verlängert.
F: Welche Bedingungen muss ich erfüllen, um an dem Enron-Vergleich zu partizipieren?
A: Jeder, der einen gültigen Anspruch hat, wird nach einem vom Gericht genehmigten Auszahlungsplan befriedigt, wobei die Zahl der angemeldeten Ansprüche Auswirkung auf die Höhe der endgültigen Auszahlung hat.
F: Wie kann ich meine Ansprüche geltend machen?
A: Jeder, der einen gültigen Anspruch hat, wird nach einem vom Gericht genehmigten Auszahlungsplan befriedigt, wobei die Zahl der angemeldeten Ansprüche Auswirkung auf die Höhe der endgültigen Auszahlung hat.
F: Wie kann ich meine Ansprüche geltend machen?
A: Sie benötigen ein ausgefülltes sogenanntes Proof-of-claim Formular mit Anlagen. Wir beraten Sie hierzu gern in allen Details.
F: Wie muss ich meine Verluste nachweisen?
A: Sie sollten die Dokumentation Ihrer Transaktionen vollständig beifügen, dazu gehören u.a. Kontoauszüge der vermittelnden Bank oder Ihres Brokers.
F: Wie viel Geld bekomme ich zurück?
A: Die genauen Summen können erst nach Anmeldung aller Ansprüche errechnet werden.
F: Wann ist mit einer Auszahlung zu rechnen?
A: Im Hinblick auf die hohe Zahl der angemeldeten Ansprüche dürfte frühestens Ende 2008 mit einer Auszahlung zu rechnen sein.
F: Wo kann ich mich zum aktuellen Prozesstand erkundigen?
A: www.universityofcalifornia.edu/news/enron
F: Wie muss ich meine Verluste nachweisen?
A: Sie sollten die Dokumentation Ihrer Transaktionen vollständig beifügen, dazu gehören u.a. Kontoauszüge der vermittelnden Bank oder Ihres Brokers.
F: Wie viel Geld bekomme ich zurück?
A: Die genauen Summen können erst nach Anmeldung aller Ansprüche errechnet werden.
F: Wann ist mit einer Auszahlung zu rechnen?
A: Im Hinblick auf die hohe Zahl der angemeldeten Ansprüche dürfte frühestens Ende 2008 mit einer Auszahlung zu rechnen sein.
F: Wo kann ich mich zum aktuellen Prozesstand erkundigen?
A: www.universityofcalifornia.edu/news/enron
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an:
office@wirth-rechtsanwaelte.com
oder nehmen Sie telefonisch Kontakt mit uns auf
unter 030-319 805 44-0
unter 030-319 805 44-0
Ergänzung Februar 2009:
Die ersten Schecks mit Entschädigungszahlungen für unsere Mandanten sind aus den Vereinigten Staaten (USA) eingetroffen. Die Vertretung dieser Mandanten durch uns hat sich für diese Mandanten deutlich rentiert. Neue Mandate können definitiv nicht angenommen werden, da die Frist für die Anmeldung von Ansprüchen verstrichen ist.
