Erstberatung
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass ein Anwalt für eine Erstberatung eine Vergütungsvereinbarung mit dem Mandanten treffen soll. Trifft der Rechtsanwalt keine Vereinbarung darf er nicht mehr als 190,00 Euro zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer verlangen. Hierbei handelt es sich um einen Höchstwert, der nicht überschritten werden darf, sofern der Mandant Verbraucher, also Privatperson ist. Auch bei der Festlegung dieser Erstberatungsgebühr muß vom Anwalt der Umfang der Tätigkeit und der Wert des Beratungsgegenstandes berücksichtigt werden, so dass eine Erstberatungsgebühr auch deutlich unter den genannten 190,00 Euro liegen kann.
Bei einem weiteren Tätigwerden in derselben Angelegenheit wird die Erstberatungsgebühr mit den weiter entstehenden Gebühren verrechnet. Sofern jedoch eine Vergütungsvereinbarung geschlossen wurde, kann die Anrechnung der Gebühren ausgeschlossen werden.
