Dubai Fonds von ACI (Alternative Capital Invest) - Haftungsrisiko für Vermittler



 

Ihren ersten Dubai-Fonds legte ACI bereits 2004 auf und war damit Vorreiter auf diesem interessanten Markt. Inzwischen hat die Gesellschaft insgesamt sieben Fonds auf dem Markt platziert. Die Fonds II. bis V. sollten bereits Ende 2008 aufgelöst und ihre Immobilienprojekte verkauft werden. Der Kaufpreis sollte Ende des ersten Quartals 2009 gezahlt werden und daraus sodann die Schlusszahlungen an die Gesellschafter erfolgen. Seitens ACI wurde dann jedoch mitgeteilt, dass sich die Auszahlung der Schlusszahlungen verzögern.

 

Selbsternannte "Anlegerschutzanwälte" rührten bereits die Werbetrommel mit Aussagen, dass des sich bei ACI um ein Schneeballsystem mit undurchsichtigem Geschäftsgebahren handeln würde. Die Prüfung von Schadenersatzansprüche gegen Prominente wie Michael Schumacher, Niki Lauda und Boris Becker, welche als Werbeträger für die ACI Dubai-Fonds eingesetzt wurden, wurden werbewirksam propagiert. Das diese auch nur ansatzweise durchgesetzt werden können, halten wir für äußerst unwahrscheinlich. Wie so häufig, wird sicher auch in diesem Fall der Weg des geringsten Widerstandes genommen und die Vermittler der ACI Dubai-Fonds müssen damit rechnen, mit vermeindlichen Schadenersatzforderungen konfrontiert zu werden. 


Vermittler sollten sich von solchen Drohgebärden nicht beeindrucken lassen. Aus unserer Erfahrung in solchen Fällen wissen wir, dass bei entsprechend fachkundiger Prozessführung durch einen versierten Rechtsanwalt sehr gute Erfolgsaussichten für den Vermittler bestehen. Insbesondere obliegt dem Anleger die volle Beweislast für eine nicht hinreichende Risikoaufklärung sowie eine unterlassene/nicht rechtzeitige Prospektübergabe der ACI Dubai-Fonds.

Die Frage der Offenlegung der Provision durch unabhängige Finanzdienstleister ist bekanntlich durch den Bundesgerichtshof auch bereits – zugunsten der Vermittler – geklärt worden.

Vermittler, welche sich direkt mit Ansprüchen ihrer Kunden konfrontiert sehen, sollten unbedingt anwaltlichen Rat einholen. Für eventuelle strafbare Handlungen von Verantwortlichen haften sie als Vermittler grundsätzlich nicht. Eine Haftung käme lediglich in Frage, wenn sie gegen bestimmte Aufklärungs- oder Plausibilitätsprüfungspflichten gegenüber dem Kunden verstoßen hätten. Ob dies der Fall ist, kann nicht allgemein, sondern nur im konkreten Einzelfall beurteilt werden.

Für ACI-Vermittler ist bei Kontakt mit ihren Kunden folgendes zu beachten: Weder sollten sie rechtsberatend tätig werden noch eine persönliche Stellungnahme zur der derzeitigen oder zukünftig möglichen Situation Ihren Kunden gegenüber abgeben. In jedem Fall sollten Sie bemüht sein, weiterhin das bisherige Vertrauensverhältnis zwischen ihnen und ihren Kunden bestehen zu lassen. Für Fragen Ihrer Kunden sollten sie erreichbar sein und diese, soweit möglich, sachlich beantworten.
 

Da das Kapitalanlagerecht aber eine komplexe Spezialmaterie darstellt, sollten Vermittler unbedingt eine auf dieses Rechtsgebiet spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit der Anspruchsabwehr betrauen. 


Vermittlern, die von Anlegern in die Dubai Fonds von ACI in Anspruch genommen werden, stehen wir engagiert mit unserer Erfahrung und unserem know how zur Verfügung.

 

Noch ein Hinweis: Sollten Sie eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung haben, übernehmen wir regelmäßig auch die Klärung der Einstandspflicht direkt mit der Versicherung.

 

 


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