Seit April 2009 ist es für jeden Versicherungskunden möglich, Auskunft aus dem sog. Hinweis- und Informationssystem (HIS) des Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GdV) zu erhalten. In dieser Datei werden Informationen zu Versicherungskunden geführt, wenn sie negativ aufgefallen sind, u. a. durch Schadenshäufigkeit oder Betrug. Aber auch bereits, wenn sie wegen bekannt gewordener Gesundheitsprobleme als hohes Risiko gelten. Aktuell sind ca. 9,5 Millionen Einträge vorhanden. Neueinträge in die Datei werden den Kunden nunmehr automatisch mitgeteilt.
Die Auskunft aus der Datei muss schriftlich unter Beifügung einer Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite) erbeten werden. Zu adressieren ist das Begehren an: GdV, HIS, Wilhelmstr. 43, 10117 Berlin.
Ein Selbstversuch (keine Eintragung!) hat gezeigt, dass die Auskunft kurzfristig erteilt wird.
Gerade bei Kunden, welche die Befürchtung haben, dass zum Beispiel die Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung problematisch sein könnte, halten wir die Einholung der Auskunft vorab für sinnvoll, um entsprechend reagieren zu können. Sie erfahren damit, welche Gesellschaft den Eintrag veranlasst hat und können sich dann ggf. zwecks Abklärung oder Löschung mit der Gesellschaft in Verbindung setzen. Erst direkt von der Gesellschaft erfahren die Kunden den konkreten Inhalt des Eintrages.
Focus-Money befragte zu diesem Thema Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Norman Wirth. Den Artikel finden Sie in Heft 26/2009 und als pdf hier.
