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ACI Dubai Fonds

Handlungsempfehlungen für Vermittler!

(Stand 07.2011)

Ihren ersten Dubai-Fonds legte ACI bereits 2004 auf und war damit Vorreiter auf diesem damals interessanten Markt. Letztlich hat die Gesellschaft insgesamt sieben Fonds auf dem Markt platziert.Die Fonds II. bis V. sollten bereits Ende 2008 aufgelöst und ihre Immobilienprojekte verkauft werden. Hieraus wurde nichts. Vielmehr wurden am 10.09.2010 Insolvenzanträge beim Amtsgericht Bielefeld für die Fonds II – V und die ACI IV Beteiligungs-GmbH gestellt und zwischenzeitlich – Mitte Dezember 2010 – wurde der Gerichtsbeschluss über die Insolvenzeröffnung erlassen. Zum Insolvenzverwalter für alle Gesellschaften wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Westhoff aus Bielefeldt bestellt. Er ist nunmehr Herr über die Fonds und das weitere Verfahren. Seinen Angaben zufolge haben ca. 6.000 Anleger einen Betrag von ca. 70 Millionen Euro in die Fonds als Kapitalanlage investiert. Bis 27.01.2011 mußten Forderungen angemeldet werden. Am 17.02.2011 fand eine erste Gläubigerversammlung statt. Absehbar ist, dass im Insolvenzverfahren für die Gläubiger nur eine geringe Quote herauskommen wird.

Gegen Verantwortliche der Firma ACI, die Herren Robin und Uwe Lohmann hat die Staatsanwaltschaft Bielefeldt Anfang April 2011 bereits Anklage wegen Kapitalanlagebetruges erhoben.

Selbsternannte “Anlegerschutzanwälte” und teilweise von ihnen gegründete Betroffenenvereine rühren bereits aktiv die Werbetrommel. Die Prüfung von Schadenersatzansprüche gegen Prominente wie Michael Schumacher, Niki Lauda und Boris Becker, welche als Werbeträger für die ACI Dubai-Fonds verpflichtet waren, wurde werbewirksam propagiert. Das diese Ansprüche auch nur ansatzweise durchgesetzt werden können, halten wir für extrem unwahrscheinlich. Wie so häufig, wird sicher auch in diesem Fall der Weg des geringsten Widerstandes genommen und die Vermittler der ACI Dubai-Fonds müssen damit rechnen, mit vermeindlichen Schadenersatzforderungen wegen der Pleite der Fonds konfrontiert zu werden.

So wird z.B. bereits von einer Anwaltskanzlei per Pressemeldung und auf deren Webseite getönt: “Rechtsanwalt … fordert von den Beratern daher, dass die Anleger der Dubai Fonds der ACI Alternative Capital Invest ihre gesamte eingezahlte Einlage zuzüglich rückwirkender Verzinsung von mindestens 3% p.a. zurück erhalten. Außerdem sind die Anleger der ACI Alternative Capital Invest Dubai Fonds von allen Ansprüchen, die Dritte stellen, freizustellen, auch von Forderungen des Insolvenzverwalters.”

Vermittler sollten sich von solchen Drohgebärden nicht beeindrucken lassen. Aus unserer Erfahrung in solchen Fällen wissen wir, dass bei entsprechend fachkundiger Prozessführung durch einen versierten Rechtsanwalt sehr gute Erfolgsaussichten für den Vermittler bestehen. Insbesondere obliegt dem Anleger die volle Beweislast für eine nicht hinreichende Risikoaufklärung sowie eine unterlassene/nicht rechtzeitige Prospektübergabe der ACI Dubai-Fonds.

Die Frage der Offenlegung der Provision durch unabhängige Finanzdienstleister ist bekanntlich durch den Bundesgerichtshof auch bereits – zugunsten der Vermittler – geklärt worden.

Erste Forderungsschreiben von Anwälten gehen jedoch bei von uns vertretenen Vermittlern bereits ein.
Vermittler, welche sich direkt mit Ansprüchen ihrer Kunden konfrontiert sehen, sollten unbedingt anwaltlichen Rat einholen. Für eventuelle strafbare Handlungen von Verantwortlichen haften sie als Vermittler grundsätzlich nicht. Eine Haftung käme lediglich in Frage, wenn sie gegen bestimmte Aufklärungs- oder Plausibilitätsprüfungspflichten gegenüber dem Kunden verstoßen hätten. Ob dies der Fall ist, kann nicht allgemein, sondern nur im konkreten Einzelfall beurteilt werden.

Für ACI-Vermittler ist bei Kontakt mit ihren Kunden dringend folgendes zu beachten: Weder sollten sie rechtsberatend tätig werden noch eine persönliche Stellungnahme zur der derzeitigen oder zukünftig möglichen Situation Ihren Kunden gegenüber abgeben. In jedem Fall sollten Sie bemüht sein, weiterhin das bisherige Vertrauensverhältnis zwischen ihnen und ihren Kunden bestehen zu lassen. Für Fragen Ihrer Kunden sollten sie erreichbar sein und diese, soweit möglich, sachlich beantworten. Mehr aber auch nicht. Insbesondere raten wir dringend davor ab, Kunden von Mitgliedschaften in irgendwelchen Betroffenenvereinen zu überzeugen! Gleichfalls halten wir eine gemeinsame Interessensvereinigung von Kunden und Vermittlern für extrem problematisch, da haftungsträchtig und mit einem hohen Interessenskonfliktpotential belastet. Das dies für Vermittler gründlich schief gehen kann, zeigt das seltsame Zusammenwirken von der Interessengemeinschaft ACI-Anleger um den ehemaligen Top-Vermittler Rainer Regnery und die “Anlegerschutz”-Kanzleien Göddecke/Hahn. Ein Fall wie beim Zauberlehrling: “Die Geister die rief, …”.

Der Insolvenzverwalter wird ggf. bereits erfolgte Ausschüttungen der einzelnen Fonds von Kunden zurück fordern. Auch hier gilt: Weder sollten Vermittler ihren Kunden zur Zahlung zu- noch abraten. Das wäre unerlaubte Rechtsberatung, von einer evtl. vorhandenen Vermögensschadenshaftpflichtversicherung nicht gedeckt und kann ggf. noch zu weiteren Schäden beim Kunden führen – den sich der Kunde dann von ihnen ersetzen lassen könnte.

Da das Kapitalanlage- und Vermittlerrecht eine komplexe Spezialmaterie darstellt, sollten Vermittler unbedingt eine auf dieses Rechtsgebiet spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit der Anspruchsabwehr betrauen.

Vermittlern, die von Anlegern in die Dubai Fonds in Anspruch genommen werden, stehen wir engagiert mit unserer Erfahrung und unserem know how zur Verfügung.

Noch ein Hinweis: Sollten Sie eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung haben, übernehmen wir regelmäßig auch die Klärung der Einstandspflicht direkt mit der Versicherung.