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Beratungsprotokoll

(Stand 2010)

Auf dem Markt sind eine Vielzahl von Beratungsprotokollen – teilweise EDV-gestützt, teilweise in Papierform – im Umlauf, häufig rechtlich unsichere und kostenlose Formulare, aber auch kostenpflichtige Muster.

Wir möchten jedoch nicht versäumen, auf zwei aus unserer Sicht sinnvolle und sehr gute Protokollierungsvarianten hinzuweisen, welche jedoch jeweils mit einer (von uns empfohlenen) Mitgliedschaft im AfW e.V., dem Berufsverband der unabhängigen Finanzdienstleister, oder aber im zweiten Fall, einer Geschäftsbeziehung mit der Hans John Versicherungsmakler GmbH verbunden ist.

1. Der AfW-Bundesverband Finanzdienstleistung hat mit der Firma RTV Maklerregister GmbH eine Kooperationsvereinbarung getroffen, welche es den AfW-Mitglieder ermöglicht, dass die kostenfreie Offline-Version des Beratungsprotokolls von bis zu fünf Mitarbeitern genutzt werden kann. Das so genannte EU-Protokoll ist eine Offline- (später auch Online-) Dokumentationslogistik gem. den Vorgaben des Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts . Diese Dokumentationslogistik wurde für Vermittler, Makler, Pools & Versicherungsunternehmen (VU) von der RTV Maklerregister GmbH entwickelt. Das System ist seit Mitte 2006 in Deutschland und Österreich im Einsatz. Die Offline-Version des Protokolls kann kostenfrei auf www.eu-protokoll.eu heruntergeladen werden.

2. Desweiteren konnte der AfW erreichen, dass den Mitgliedern durch die Hans John Versicherungsmakler GmbH exklusiv neben den dortigen Kunden der Zugang zu den von diesem Unternehmen empfohlenen Musterformularen gewährt wird. Enthalten ist neben den Musterformularen auch eine hervorragende Kompaktübersicht zum neuen Vermittlerrecht mit Visitenkartenmustern. Zudem finden Sie dort Dokumentationsunterlagen für die Vermittlung von zugelassenen Investmentfonds, einen Anlegerprofilaufnahmebogen und weitere relevante Musterformulare.

Sie sollten immer beachten, dass es sich, insbesondere bei den erhältlichen Papiervarianten, nur um Musterprotokolle handelt. Damit kann keine absolute Rechtssicherheit verbunden sein. Die Gerichte urteilen permanent über die Aufklärungs- und Protokollierungspflichten, so dass ein Protokoll von heute schon die Haftungsfalle von morgen sein kann. Sollten Ihnen Protokollmuster als EU-konform, haftungssicher oder garantiert VVR-sicher angeboten oder gar verkauft werden, raten wir dringend, diese Zusagen zu dokumentieren.

Zu Empfehlen ist auf jeden Fall die Ausarbeitung eines individuellen, auf das konkrete Geschäftsmodell angepasste Beratungsprotokolls. Hierfür stehen wir mit unserem know how gern zur Verfügung.