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Göttinger Gruppe / Securenta

Haftungsrisiko für Vermittler

(Stand 7/2011)

Die Göttinger Gruppe war einer der größten Anbieter am grauen Kapitalmarkt. Die stillen Beteiligungen der Unternehmensgruppe wurden seit Ende der 80iger Jahre von einer Vielzahl freier Vermittler vertrieben. Im Jahr 2005 verurteilte der Bundesgerichtshof die Göttinger Gruppe/Securenta in mehreren Entscheidungen zum Schadensersatz. Nach Bekanntwerden der Urteile kam eine Prozesslawine ins Rollen, mit der eine Vielzahl von Anlegern ebenfalls Schadensersatzansprüche gegen die Göttinger Gruppe/Securenta durchzusetzen versuchte. Häufig wurden und werden in diesem Zusammenhang auch die Vermittler ebenfalls in Anspruch genommen.

Es ist noch immer festzustellen, dass versucht wird, die Vermittler für die Verluste gerichtlich in Anspruch zu nehmen. Die Argumentation in solchen – häufig von selbsternannten Anlegerschutzanwälten (mehrheitlich eine Kanzlei aus Jena) geführten – Verfahren folgt meist einem gleichen Muster: Es wird behauptet, dass die Beteiligung als vollkommen sicher dargestellt, über Risiken mit keinem Wort aufgeklärt und der Emissionsprospekt gar nicht, jedenfalls aber nicht rechtzeitig übergeben wurde.

Vermittler sollten sich von solchen Drohgebärden nicht beeindrucken lassen. Aus unserer Erfahrung in solchen Fällen wissen wir, dass bei entsprechend fachkundiger Prozessführung durch einen versierten Rechtsanwalt sehr gute Erfolgsaussichten für den Vermittler bestehen. Insbesondere obliegt dem Anleger die volle Beweislast für eine nicht hinreichende Risikoaufklärung sowie eine unterlassene/nicht rechtzeitige Prospektübergabe. Hinsichtlich des Prospektes wurde der Erhalt regelmäßig vom Anleger in den Zeichnungsscheinen der Göttinger Gruppe/Securenta sogar ausdrücklich durch seine Unterschrift bestätigt.

Da das Kapitalanlagerecht aber eine komplexe Spezialmaterie darstellt, sollten Vermittler unbedingt eine auf dieses Rechtsgebiet spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit der Anspruchsabwehr betrauen.

Vermittlern, die von Anlegern der Göttinger Gruppe/Securenta in Anspruch genommen werden, stehen wir engagiert mit unserer Erfahrung und unserem know how zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner für diese Fälle ist bei uns Fachanwalt Daniel Berger.

Noch ein Hinweis: Sollten Sie eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung haben, übernehmen wir regelmäßig auch die Klärung der Einstandspflicht direkt mit der Versicherung.