(Stand Dezember 2007)
Fragen und Antworten
Was bedeutet Mifid und FRUG ?
Die MiFID “Markets in Financial Instruments Directive” ist die Richtlinie der Europäischen Union zur Harmonisierung der Finanzmärkte im europäischen Binnenmarkt.
Das FRUG “Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz“ setzt die Richtlinie in deutsches Recht um.
Gellten die Regeln für mich als Berater ?
Ja, nach § 2 Abs. 3 Nr. 9 WpHG erfolgte im Zuge der Neuregelung eine Aufnahme der Anlageberatung in den Bereich der Wertpapierdienstleistungen. Die Anlageberatung ist damit erlaubnispflichtig.
Gelten die Erlaubnispflichten auch für Fondsvermittler?
Nein. Die Fondsvermittlung bleibt auch nach den neuen Regeln Ausnahmetatbestand. Allein reine Honorarberater müssen einen erweiterten 34c beantragen. Vemittler genießen Bestandsschutz und müssen keinen neuen Antrag stellen. Wer neu in das Geschäft kommt, muss selbstverständlich ebenfalls den 34c (erweitert) beantragen. Die Ausnahmeregelung betrifft ausdrücklich die Vermittlung geschlossenen Fonds wie auch die Vermittlung von Anteilen an offenen Investmentfonds.
Die Anlageberatung kann dann erlaubnisfrei durchgeführt werden, wenn die Beratung persönliche Empfehlungen des Vermittlers in Bezug auf Geschäfte mit Investmentanteilen betreffen. Laut Informationsblatt der BaFin und der Deutschen Bundesbank darf „auch ausführlich über die konkrete Zusammensetzung des Sondervermögens unter Nennung und Erläuterung der darin befindlichen Finanzinstrumente“ informiert werden.
Der Vermittler darf aber seinem Kunden, der schon Einzelwerte (z.B. Aktien) im Portfolio hält, nicht zu diesen Wertpapieren beraten. Dies wäre eine erlaubnispflichtige Anlageberatung. Dennoch muss er die Gesamtsituation des Kunden berücksichtigen, um zu richtigen Empfehlungen zu gelangen. Der reine Fondsberater ist damit in eine schwierige Lage gedrängt. Seine Kommunikationsfähigkeit wird somit vor neue Herausforderungen gestellt.
Einzige sinnvolle Lösung für dieses Dilemma wäre für den Vermittler der Weg unter ein Haftungsdach.
Bin ich als Fondsvermittler von den neuen Regelungen also nicht betroffen?
Doch, auch der 34c-Vermittler ist von dem FRUG betroffen.
Warum? Weil in der Regel die Unternehmen, mit denen der Vermittler zusammenarbeitet, dem FRUG unterliegen. Den direkt Kontakt zum Kunden hat nun einmal der Vermittler, so dass er nun derjenige ist, der z.B. Kosten und Interessenkonflikte dem Kunden offen legen muss.
Eines der Ziele der neuen Regelung ist es, Interessenkonflikte bei der Anlageberatung aufzuzeigen und dadurch Transparenz zu schaffen. Bei unterschiedlich hohen Provisionszahlungen der Fondsbetreiber können bei der Beratung derartige Interessenkonflikte entstehen. Der Berater muss solche Konflikte für den Kunden verständlich zusammenfassen und ihn darüber informieren.
Und selbstverständlich müssen die Pflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz beachtet werden.
Brauche ich ein Haftungsdach?
Nein, ein „Muss“ ist es nicht. Die Transparenzanforderungen (Interessenkonflikt benennen und Gebühren offen legen) gelten für alle Fondsvermittler, unabhängig ob sie einem Haftungsdach angeschlossen sind oder nicht. Sicherlich hat der Anschluss an ein Haftungsdach seine Vorteile. Es sollte jedoch jeder Vermittler individuell diese für sich mit den auch vorhandenen Nachteilen abwägen.
Es bestehen zunehmend mehr Haftungsdächer am Markt: Pools, Initiatoren und Banken bieten Haftungsdächer an. Die Anforderungen für einen Anschluss sind sehr unterschiedlich. Eine genaue Marktprüfung ist unbedingt anzuraten. In den einschlägigen Finanzzeitschriften (Performance, Cash etc.) sind bereits Übersichten zu finden.
Was bedeutet “Best Execution”?
Das bestmögliche Ergebnis bei der Orderausführung. Maßstab sind hier jedoch nicht allein die Kosten, sondern auch Ausführungswahrscheinlichkeit und Schnelligkeit der Abwicklung. Es geht also nicht allein um den billigsten Weg sondern um den insgesamt besten. Das Problem, dass sich “Best Execution” nicht mit der Zahlung von Abschlusprovisionen vereinbaren lässt, ist nicht gegeben. Die Zahlungen von Abschlussprovisionen können gut mit der Beratungsleistung begründet werden. Bei BEstandsprovisionen sollte mit der laufenden Betreuung argumentiert werden, welche eine zusätzlich Dienstleistung ist. Davon profitiert der Kunde!
Was gilt für gebundene Vermittler?
Nicht betroffen von dem FRUG sind gebundene Vermittler. Denn für sie springt da haftungsübernehmende Finanzinstitut mit einer VSH ein. Außerdem müssen die Zuverlässigkeit und die fachliche Eignung des Vermittlers gewährleistet sein. Der Vermittler muss den Kunden über die Haftungsübernahme durch das Finanzinstitut informieren.
Haben Sie noch einzelne Fragen oder wünschen Sie eine individuelle ausführliche Beratung setzen Sie sich mit unserem Team in Verbindung.








