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Rothmann & Cie. Leasingfonds (u.a. ALAG)

Haftungsrisiko für Vermittler

(Stand März 2010)

Das renommierte Emissionshaus Rothmann & Cie. (mittlerweile firmierend unter HFT Hanseatische Fonds Treuhand) konzipierte und platzierte zwischen 1992 und 2005 verschiedene geschlossene Leasingfonds (sog. LeaseFonds I – VI.). Einige dieser Fonds entwickelten sich nicht ganz wie erhofft, sodass die jährlichen Ausschüttungen zurückgefahren oder ganz ausgesetzt wurden. Wirklich schlecht sieht die Lage allerdings nur beim LeaseFonds VI. (ALAG Auto-Mobil) aus. Hier steht eine Liquidation an. Die Anleger müssen mit einem Totalverlust rechnen und wurden bereits aufgefordert, Ausschüttungen zurückzuzahlen oder Nachschüsse zu erbringen.

Die Entwicklung beim LeaseFonds VI. ist damit ein gefundenes Fressen für selbsternannte “Anlegerschutz”-anwälte, welche die Gelegenheit nutzen, auch die anderen Fonds schlecht zu reden und Anleger als Mandanten zu akquirieren. Da eine Vielzahl von Anlegern bereits Post von diversen Anwaltskanzleien oder “Anlegerschutz”-vereinen erhalten haben, ist damit zu rechnen, dass hier eine Prozesslawine ins Rollen kommt. Erste Prozesse, in denen auch die Vermittler in Anspruch genommen werden, sind schon anhängig.

Die Argumentation in solchen Verfahren folgt meist einem gleichen Muster: Es wird behauptet, dass die Beteiligung als vollkommen sicher dargestellt, über Risiken mit keinem Wort aufgeklärt und der Emissionsprospekt gar nicht, jedenfalls aber nicht rechtzeitig übergeben wurde. Zudem beobachten wir, dass verstärkt versucht wird, die Plausibilität der LeaseFonds bzw. der Prospekte in Frage zu stellen. Insoweit wird behauptet, die weichen Kosten seien zu hoch oder im Prospekt unrichtig dargestellt, das gesamte Anlagekonzept habe von Anfang an nicht rentabel sein können. Hierfür habe der Vermittler einzustehen, weil er die fehlende Rentabilität bzw. die unrichtige Prospektierung im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung hätte erkennen müssen.

Vermittler sollten sich von solchen Drohgebärden nicht beeindrucken lassen. Aus unserer Erfahrung in solchen Fällen wissen wir, dass bei entsprechend fachkundiger Prozessführung durch einen versierten Rechtsanwalt sehr gute Erfolgsaussichten für den Vermittler bestehen. Insbesondere obliegt dem Anleger die volle Beweislast für eine nicht hinreichende Risikoaufklärung sowie eine unterlassene/nicht rechtzeitige Prospektübergabe. Hinsichtlich des Prospektes wurde der Erhalt vom Anleger in den Zeichnungsscheinen in der Regel sogar ausdrücklich durch seine Unterschrift bestätigt. Auch halten die Prospekte einer Plausibilitätsprüfung stand. Die weichen Kosten sind weder unzutreffend dargestellt, noch erreichen sie eine Höhe, welche die Wirtschaftlichkeit der Anlagemodelle in Frage stellen würde. Die von einigen “Anlegerschutz”-anwälten diesbezüglich aufgemachten Rechnungen lassen sich mit entsprechendem Hintergrundwissen widerlegen.

Da das Kapitalanlagerecht aber eine komplexe Spezialmaterie darstellt, sollten Vermittler unbedingt eine auf dieses Rechtsgebiet spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit der Anspruchsabwehr betrauen.

Vermittlern, die von Anlegern in Anspruch genommen werden, stehen wir engagiert mit unserer Erfahrung und unserem know how zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner für diese Fälle ist bei uns Rechtsanwalt Berger.

Noch ein Hinweis: Sollten Sie eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung haben, übernehmen wir regelmäßig auch die Klärung der Einstandspflicht direkt mit der Versicherung.