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Vermögensschadenshaftpflichtversicherung - VSH

(Stand 7/2011)

Das Thema Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (VSH) ist ein Dauerbrenner. Ab dem 22. Mai 2007 muss jeder Versicherungsvermittler ohne Haftungsdach über eine VSH verfügen, damit er sein Gewerbe weiter ausüben kann. Die unbedingte Empfehlung auch an die Finanzdienstleister, welche keine Versicherungen vermitteln, ebenfalls eine VSH zur Existenzsicherung abzuschließen, muss an dieser Stelle nochmals ausdrücklich ausgesprochen werden. Mit Inkrafttreten des Finanzanlagen- und Vermögensanlagengesetzes und dem neuen § 34 f GewO wird die VSH-Pflicht Vermittler von Investmentfonds und geschlossenen Beteiligungen auf jeden Fall kommen.

Lassen Sie mich ausnahmsweise mit dem Fazit beginnen: der Blick auf die Prämie bei der VSH allein genügt nicht! Stattdessen ist zunächst eine Bedarfsanalyse für den jeweiligen Vermittler bzw. das Unternehmen und ein genaues Studium des Bedingungswerkes erforderlich.

Sinnvoll und von uns ausdrücklich empfohlen ist hierbei die Einschaltung eines spezialisierten Fachmaklers, welcher ggf. sogar eigene Deckungskonzepte mit Versicherern entwickelt hat, wie z.B. die
Hans John Versicherungsmakler GmbH, Hamburg.
Prüfen Sie bei der Auswahl Ihrer VSH u.a. folgende evtl. für Sie relevante Punkte:

In welchem Umfang wird eine Rückwärtsversicherung ohne Vorvertrag angeboten?

Welche Nachhaftung gilt bei Aufgabe des Gewerbes (bei der reinen Versicherungsvermittlung ist eine unbegrenzte Nachhaftung von Gesetzes wegen klar, nicht jedoch bei sonstigen Finanzdienstleistungen)?

Ist die Klausel der Gebühreneinrede im Bedingungswerk enthalten?

Ist – so erforderlich – die Vermittlung von Private Equity- und Venture Capital-Fonds mit versichert?

Gibt es Tarife für Financial Planner?

Inwieweit ist die Honorarberatung (wie auch immer diese definiert wird) eingeschlossen?

Was kostet die Versicherung weiterer Mitinhaber/Geschäftsführer?

Ich wünsche Ihnen ein gutes Auge bei der Auswahl der für Sie passenden Versicherung, auf das das alte Sprichwort “Der Schuster trägt die schlechtesten Schuhe” letztlich nicht auf Sie zutrifft.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Norman Wirth