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"... Deutschlands oberster Finanzberater."so die Süddeutsche Zeitung über Rechtsanwalt Norman Wirth.
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§ 34 f und § 34 g GewO
Informationen zur Neueinführung eines § 34 f GewO und eines § 34 g GewO für Finanzanlagenvermittler / Gesetz und Verordnungsentwurf zum Download!
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Wirth - Rechtsanwälte
Carmerstr. 8 (am Savignyplatz)
10623 Berlin
Fon: 030 - 319 805 44-0
Fax: 030 - 319 805 44-1
info@wirth-rechtsanwaelte.com
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Die Kanzlei Wirth – Rechtsanwälte ist kompetenter Ansprechpartner für Gesellschaften, Vermittler und Verbraucher. Unsere Fachanwälte sind Experten in der komplexen Materie des Versicherungsrechts. Wir unterstützen Sie bei sämtlichen versicherungsrechtlichen Fragestellungen. Die Kanzlei Wirth – Rechtsanwälte ist kompetenter Ansprechpartner für Gesellschaften, Vermittler und Verbraucher. Unsere Fachanwälte sind Experten in der komplexen Materie des Versicherungsrechts. Wir unterstützen Sie bei sämtlichen versicherungsrechtlichen Fragestellungen.Was zeichnet einen Fachanwalt für Versicherungsrecht gegenüber anderen Anwälten aus?
Die Verleihung des Titels “Fachanwalt für Versicherungsrecht” ist an zahlreiche Voraussetzungen gebunden. Dieser Titel ist Ausdruck der nachgewiesenen besonderen Kenntnisse und Erfahrungen eines Rechtsanwaltes. So wird die hohe Qualität in der Beratung und Vertretung der Mandanten dauerhaft gewährleistet.
Ein Fachanwalt muss:
mindestens drei Jahre ununterbrochen als Rechtsanwalt tätig gewesen sein.
einen speziellen Lehrgang mit intensivster Schulung und Prüfungen absolvieren.
eine große Anzahl von versicherungsrechtlichen Fällen bearbeitet haben.
jährlich Fortbildungsveranstaltungen besuchen.
Der Titel eines Fachanwalts ist also nicht nur eine reine Formalie, sondern das ein Prädikat für Spezialwissen und Praxiserfahrung.
Diese Kompetenz finden Sie bei unseren Fachanwälten für Versicherungsrecht: Rechtsanwalt Norman Wirth und Rechtsanwalt Tobias Strübing.
Alle vier Sekunden passiert in Deutschland ein Unfall. Das sind 20.000 Unfälle pro Tag.
Leider kommt es jedoch häufig vor, dass die Versicherung nicht oder zu wenig leisten will. Wenn es zu einem Schadensfall kommt, prüft die jeweilige Versicherung immer zuerst genau, ob sie wirklich bezahlen muss. Und häufig kommt es hierüber zum Streit. Das Risiko, dass die Versicherung nicht wie erwartet zahlt, kann sehr schnell existenzbedrohend sein.
Hinzu kommt, dass es gerade bei sehr schweren Unfallfolgen zum Streit über die richtige Anwendung der sogenannten Gliedertaxe kommt. Nach der Gliedertaxe bemißt sich ganz wesentlich die Höhe der Zahlung der Versicherung.
Unser Rat: Spätestens wenn Sie bemerken, dass die Versicherung eventuell nicht gewillt ist zu zahlen oder nach Gründen hierfür sucht, sollten Sie sich kompetenten Rat suchen. Lassen Sie sich nicht auf einen umfangreichen Schriftwechsel mit der Versicherung ein. Sie haben allein in der Regel keine Chance.
Setzen Sie sich mit unserer Kanzlei in Verbindung und schildern Sie Ihren Fall. Sie erhalten dann eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten eines weiteren Vorgehens. Dabei legen wir größten Wert auf eine realistische Bewertung Ihrer Erfolgsaussichten. Wenn wir diese als gegeben ansehen und Sie uns den weiteren Auftrag erteilen Ihre Ansprüche durchzusetzen, ist unser erklärtes Ziel, die schnellste und für Sie optimale Lösung durchzusetzen.Tausende Menschen werden jedes Jahr berufsunfähig und müssen die finanziellen Folgen tragen.
Und als wäre dieses Schicksal nicht schon hart genug, will in dieser Situation die eigentlich dafür abgeschlossene private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) oft nicht zahlen. Spätestens dann, wenn die klare Absage der Versicherung vorliegt, ist der Gang zu einem Anwalt unverzichtbar. Denn oft geht es um die finanzielle Existenz. Auf die staatliche Unterstützung ist schon lange kein Verlaß mehr. Auch dort ist häufig ein jahrelanger Kampf erforderlich, bis wenigstens etwas Geld gezahlt wird. Schlimm wird es jedoch, wenn auch die privat abgeschlossene Versicherung sich ihrer Verpflichtung entziehen will.
Häufig kommt von der Versicherung der Einwand, dass bereits beim Antrag für die Versicherung falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden. Oft wird auch seitens der Versicherung in Frage gestellt, dass der Betreffende tatsächlich seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Die Versicherung lehnt dann jede Leistung ab.
Wie geht es weiter? Beruflich, familiär und überhaupt?
Diese Fragen sind uns vertraut. Wir kennen sie aus vielen Fällen betroffener Menschen, die wir bereits vertreten haben.
Unser Rat: Spätestens wenn Sie bemerken, dass die Versicherung eventuell nicht gewillt ist zu zahlen oder nach Gründen hierfür sucht, sollten Sie sich kompetenten Rat suchen. Lassen Sie sich nicht auf einen umfangreichen Schriftwechsel mit der Versicherung ein. Sie haben allein in der Regel keine Chance.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und schildern Sie uns Ihren Fall. Sie erhalten dann von uns eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten eines weiteren Vorgehens. Dabei legen wir größten Wert auf eine realistische Bewertung Ihrer Erfolgsaussichten. Wenn wir diese als gegeben ansehen und Sie uns den weiteren Auftrag erteilen Ihre Ansprüche durchzusetzen, ist unser erklärtes Ziel, die schnellste und für Sie optimale Lösung durchzusetzen.Eine Haftpflichtversicherung soll Schutz bieten, wenn anderen ein Schaden zugefügt wurde. Oft ist diese Versicherung vom Gesetzgeber vorgeschrieben, z.B. die Kfz-Haftpflichtversicherung für Fahrzeughalter. Zudem gilt diese Pflicht für viele Berufe, z.B. bei Ärzten, Versicherungsvermittlern, Rechtsanwälten oder Architekten.
Aber ob privat oder gesetzlich – wenn es zu einem Schadensfall kommt, prüft die jeweilige Versicherung immer zuerst genau, ob sie wirklich bezahlen muss. Und häufig kommt es dann hierüber zum Streit. Das Risiko, dass die Versicherung nicht für den angerichteten Schaden aufkommt, kann sehr schnell existenzbedrohend sein.
Unser Rat: Spätestens wenn Sie bemerken, dass die Versicherung eventuell nicht gewillt ist zu zahlen oder nach Gründen hierfür sucht, sollten Sie sich kompetenten Rat suchen. Lassen Sie sich nicht auf einen umfangreichen Schriftwechsel mit der Versicherung ein. Sie haben allein in der Regel keine Chance.
Setzen Sie sich mit unserer Kanzlei in Verbindung und schildern Sie Ihren Fall. Sie erhalten dann eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten eines weiteren Vorgehens. Dabei legen wir größten Wert auf eine realistische Bewertung Ihrer Erfolgsaussichten. Wenn wir diese als gegeben ansehen und Sie uns den weiteren Auftrag erteilen Ihre Ansprüche durchzusetzen, ist unser erklärtes Ziel, die schnellste und für Sie optimale Lösung durchzusetzen.Eine Haftpflichtversicherung soll Schutz bieten, wenn anderen ein Schaden zugefügt wurde. Oft ist diese Versicherung vom Gesetzgeber vorgeschrieben, z.B. die Kfz-Haftpflichtversicherung für Fahrzeughalter. Zudem gilt diese Pflicht für viele Berufe, z.B. bei Ärzten, Versicherungsvermittlern, Rechtsanwälten oder Architekten.
Aber ob privat oder gesetzlich – wenn es zu einem Schadensfall kommt, prüft die jeweilige Versicherung immer zuerst genau, ob sie wirklich bezahlen muss. Und häufig kommt es dann hierüber zum Streit. Das Risiko, dass die Versicherung nicht für den angerichteten Schaden aufkommt, kann sehr schnell existenzbedrohend sein.
Unser Rat: Spätestens wenn Sie bemerken, dass die Versicherung eventuell nicht gewillt ist zu zahlen oder nach Gründen hierfür sucht, sollten Sie sich kompetenten Rat suchen. Lassen Sie sich nicht auf einen umfangreichen Schriftwechsel mit der Versicherung ein. Sie haben allein in der Regel keine Chance.
Setzen Sie sich mit unserer Kanzlei in Verbindung und schildern Sie Ihren Fall. Sie erhalten dann eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten eines weiteren Vorgehens. Dabei legen wir größten Wert auf eine realistische Bewertung Ihrer Erfolgsaussichten. Wenn wir diese als gegeben ansehen und Sie uns den weiteren Auftrag erteilen Ihre Ansprüche durchzusetzen, ist unser erklärtes Ziel, die schnellste und für Sie optimale Lösung durchzusetzen.Eine Haftpflichtversicherung soll Schutz bieten, wenn anderen ein Schaden zugefügt wurde. Oft ist diese Versicherung vom Gesetzgeber vorgeschrieben, z.B. die Kfz-Haftpflichtversicherung für Fahrzeughalter. Zudem gilt diese Pflicht für viele Berufe, z.B. bei Ärzten, Versicherungsvermittlern, Rechtsanwälten oder Architekten.
Aber ob privat oder gesetzlich – wenn es zu einem Schadensfall kommt, prüft die jeweilige Versicherung immer zuerst genau, ob sie wirklich bezahlen muss. Und häufig kommt es dann hierüber zum Streit. Das Risiko, dass die Versicherung nicht für den angerichteten Schaden aufkommt, kann sehr schnell existenzbedrohend sein.
Unser Rat: Spätestens wenn Sie bemerken, dass die Versicherung eventuell nicht gewillt ist zu zahlen oder nach Gründen hierfür sucht, sollten Sie sich kompetenten Rat suchen. Lassen Sie sich nicht auf einen umfangreichen Schriftwechsel mit der Versicherung ein. Sie haben allein in der Regel keine Chance.
Setzen Sie sich mit unserer Kanzlei in Verbindung und schildern Sie Ihren Fall. Sie erhalten dann eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten eines weiteren Vorgehens. Dabei legen wir größten Wert auf eine realistische Bewertung Ihrer Erfolgsaussichten. Wenn wir diese als gegeben ansehen und Sie uns den weiteren Auftrag erteilen Ihre Ansprüche durchzusetzen, ist unser erklärtes Ziel, die schnellste und für Sie optimale Lösung durchzusetzen.Eine Haftpflichtversicherung soll Schutz bieten, wenn anderen ein Schaden zugefügt wurde. Oft ist diese Versicherung vom Gesetzgeber vorgeschrieben, z.B. die Kfz-Haftpflichtversicherung für Fahrzeughalter. Zudem gilt diese Pflicht für viele Berufe, z.B. bei Ärzten, Versicherungsvermittlern, Rechtsanwälten oder Architekten.
Aber ob privat oder gesetzlich – wenn es zu einem Schadensfall kommt, prüft die jeweilige Versicherung immer zuerst genau, ob sie wirklich bezahlen muss. Und häufig kommt es dann hierüber zum Streit. Das Risiko, dass die Versicherung nicht für den angerichteten Schaden aufkommt, kann sehr schnell existenzbedrohend sein.
Unser Rat: Spätestens wenn Sie bemerken, dass die Versicherung eventuell nicht gewillt ist zu zahlen oder nach Gründen hierfür sucht, sollten Sie sich kompetenten Rat suchen. Lassen Sie sich nicht auf einen umfangreichen Schriftwechsel mit der Versicherung ein. Sie haben allein in der Regel keine Chance.
Setzen Sie sich mit unserer Kanzlei in Verbindung und schildern Sie Ihren Fall. Sie erhalten dann eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten eines weiteren Vorgehens. Dabei legen wir größten Wert auf eine realistische Bewertung Ihrer Erfolgsaussichten. Wenn wir diese als gegeben ansehen und Sie uns den weiteren Auftrag erteilen Ihre Ansprüche durchzusetzen, ist unser erklärtes Ziel, die schnellste und für Sie optimale Lösung durchzusetzen.
Die Kanzlei Wirth – Rechtsanwälte ist kompetenter Ansprechpartner für Gesellschaften, Vermittler und Verbraucher. Wir sind als Fachanwälte ausgebildete und erfahrende Experten in der komplexen Materie des Versicherungsrechts.
Weiterführende und ausgewählte Informationen:
- Warum ist ein “Fachanwalt für Versicherungsrecht” die richtige Wahl?
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Unfallversicherung







