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Fachanwalt

Was zeichnet einen Fachanwalt für Versicherungsrecht gegenüber anderen Anwälten aus?

Die Verleihung des Titels “Fachanwalt für Versicherungsrecht” ist an zahlreiche Voraussetzungen gebunden. Dieser Titel ist Ausdruck der nachgewiesenen besonderen Kenntnisse und Erfahrungen eines Rechtsanwaltes. So wird die hohe Qualität in der Beratung und Vertretung der Mandanten dauerhaft gewährleistet.

Ein Fachanwalt muss:
  • mindestens drei Jahre ununterbrochen als Rechtsanwalt tätig gewesen sein.
  • einen speziellen Lehrgang mit intensivster Schulung und Prüfungen absolvieren.
  • eine große Anzahl von versicherungsrechtlichen Fällen bearbeitet haben.
  • jährlich Fortbildungsveranstaltungen besuchen.

 

Der Titel eines Fachanwalts ist also nicht nur eine reine Formalie, sondern das ein Prädikat für Spezialwissen und Praxiserfahrung.

Diese Kompetenz finden Sie bei unseren Fachanwälten für Versicherungsrecht: Rechtsanwalt Norman Wirth und Rechtsanwalt Tobias Strübing.