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Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung soll Schutz bieten, wenn anderen ein Schaden zugefügt wurde. Oft ist diese Versicherung vom Gesetzgeber vorgeschrieben, z.B. die Kfz-Haftpflichtversicherung für Fahrzeughalter. Zudem gilt diese Pflicht für viele Berufe, z.B. bei Ärzten, Versicherungsvermittlern, Rechtsanwälten oder Architekten.

Aber ob privat oder gesetzlich – wenn es zu einem Schadensfall kommt, prüft die jeweilige Versicherung immer zuerst genau, ob sie wirklich bezahlen muss. Und häufig kommt es dann hierüber zum Streit. Das Risiko, dass die Versicherung nicht für den angerichteten Schaden aufkommt, kann sehr schnell existenzbedrohend sein.

Unser Rat: Spätestens wenn Sie bemerken, dass die Versicherung eventuell nicht gewillt ist zu zahlen oder nach Gründen hierfür sucht, sollten Sie sich kompetenten Rat suchen. Lassen Sie sich nicht auf einen umfangreichen Schriftwechsel mit der Versicherung ein. Sie haben allein in der Regel keine Chance.

Setzen Sie sich mit unserer Kanzlei in Verbindung und schildern Sie Ihren Fall. Sie erhalten dann eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten eines weiteren Vorgehens. Dabei legen wir größten Wert auf eine realistische Bewertung Ihrer Erfolgsaussichten. Wenn wir diese als gegeben ansehen und Sie uns den weiteren Auftrag erteilen Ihre Ansprüche durchzusetzen, ist unser erklärtes Ziel, die schnellste und für Sie optimale Lösung durchzusetzen.